Nachdem das Amtsgericht als erste Instanz den Angeklagten im Urteil vom 21. Juni 2007 der fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen hatte, reichte der Angeklagte Appellation beim Obergericht ein. Dieses bejahte zwar die Meldepflicht des Arztes in den zwei konkreten Fällen, sprach ihn aber bezüglich der vorgeworfenen Mitverantwortung am Tod von A. von Schuld und Strafe frei. ====================================================================== S a c h v e r h a l t A. Zwischen dem 14. März 1995 und dem 27. Juni 2001 führte der Pfleger R. in verschiedenen Heimen, unter anderem auch im Betagtenzentrum E., den Tod von 22 überwiegend hochbetagten Bewohnerinnen und Bewohnern herbei.