Auffälligkeiten in seinen Äusserungen und seinem Verhalten sind sofort zu melden." Daraufhin, immer noch Mitte Februar 2001, führte S. ein Gespräch mit H., dem Leiter des Betagtenzentrums sowie dem Angeklagten als Inhaber der medizinischen Leitung. Er informierte diese über seine Abklärungen und setzte sie insbesondere davon in Kenntnis, dass die meisten der gehäuft aufgetretenen Todesfälle in Randzeiten vorkamen, in denen R. Dienst hatte. Er habe deshalb mit diesem ein Gespräch geführt, das bei ihm ein ungutes Gefühl hinterlassen habe. Dieses Gespräch wird vom Angeklagten bestätigt.