Diese Möglichkeit bestand nach altem Recht nicht. In diesem Sinne erweist sich das neue Recht im konkreten Fall als das mildere. Demnach ist der Angeklagte nach neuem, seit 1. Januar 2007 geltendem Recht zu beurteilen. II. Kammer, 24. April 2007 (21 06 190) |