So soll diesen damit beispielsweise ermöglicht werden, nicht zugelassene Fahrzeuge, die dem Betrieb zu Reparaturzwecken übergeben wurden, nach Vornahme einer Reparatur zu erproben oder zur Fahrzeugprüfung zu überführen. Der dazu berechtigende Kollektiv-Fahrzeugausweis und das mit ihm verbundene Händlerschild unterscheiden sich insofern grundlegend von den übrigen Ausweisarten, als die Bewilligung nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt wird, sondern der Betrieb berechtigt ist, Fahrten mit beliebigen Fahrzeugen der entsprechenden Kategorie vorzunehmen (zum Ganzen René Schaffhauser, Grundriss des schweizerischen Strassenverkehrsrechts, Bd. I, 2. Aufl., Bern 2002, N 276;