Dieses System wird durch die so genannten Kollektiv-Fahrzeugausweise durchbrochen, welche den spezifischen Bedürfnissen der Betriebe des Motorfahrzeuggewerbes entgegen kommen sollen. So soll diesen damit beispielsweise ermöglicht werden, nicht zugelassene Fahrzeuge, die dem Betrieb zu Reparaturzwecken übergeben wurden, nach Vornahme einer Reparatur zu erproben oder zur Fahrzeugprüfung zu überführen.