| | Entscheid: | Die Fahrt mit dem zu reparierenden Fahrzeug in die Reparaturwerkstätte stellt eine Überführungsfahrt im Sinne von Art. 25 Abs. 3 VVV dar, für welche unter gegebenen Voraussetzungen die Verwendung eines Händlerschildes zulässig ist. ==================================================================== 21 06 188 E r w ä g u n g e n 1. 1.1. Am 12. Februar 2006 wurde A. in G. am Steuer eines Mercedes von einer Polizeipatrouille angehalten und kontrolliert. Am Auto befand sich ein Händlerschild, welches der in R. domizilierten X. AG zugeordnet werden konnte.