Mit Entscheid vom 14. Juli 2005 sprach das Amtsstatthalteramt den Angeklagten verschiedener Widerhandlungen gegen das SVG schuldig, stellte die Untersuchung wegen anderer SVG-Delikte ein (wofür der Staatsanwalt sein Visum erteilte) und bestrafte ihn mit zwei Monaten Gefängnis, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie Fr. 4'000.-- Busse. Die amtlichen Kosten wurden zu einem Drittel dem Staat und zu zwei Drittel dem Angeklagten überbunden, der auch seine eigenen Anwaltskosten zu tragen hatte. Da der Angeklagte den Entscheid nicht annahm, wurde die Strafsache dem Amtsgericht zur Beurteilung überwiesen.