Aufgrund dieser Strafanzeige und Meldungen weiterer Strassenverkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit anderen Vorfällen führte das Amtsstatthalteramt eine Strafuntersuchung gegen den Angeklagten wegen verschiedener Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) durch. Mit Entscheid vom 14. Juli 2005 sprach das Amtsstatthalteramt den Angeklagten verschiedener Widerhandlungen gegen das SVG schuldig, stellte die Untersuchung wegen anderer SVG-Delikte ein (wofür der Staatsanwalt sein Visum erteilte) und bestrafte ihn mit zwei Monaten Gefängnis, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie Fr. 4'000.-- Busse.