Am 3. November 2004 stellte der Privatkläger Strafanzeige gegen den Angeklagten wegen am gleichen Tag begangenen brüsken Bremsens mit einem Personenwagen (Schikanestopp), mehrfachen ungenügenden Rechtsfahrens mit einem Personenwagen auf übersichtlicher Strecke und Behinderung eines überholenden Fahrzeuges durch wiederholtes ungenügendes Rechtsfahren und konstituierte sich als Privatkläger. Aufgrund dieser Strafanzeige und Meldungen weiterer Strassenverkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit anderen Vorfällen führte das Amtsstatthalteramt eine Strafuntersuchung gegen den Angeklagten wegen verschiedener Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) durch.