Insbesondere bei Bagatellstreitigkeiten hat er keine Anwaltskosten der Gegenpartei zu tragen. ====================================================================== Am 3. November 2004 stellte der Privatkläger Strafanzeige gegen den Angeklagten wegen am gleichen Tag begangenen brüsken Bremsens mit einem Personenwagen (Schikanestopp), mehrfachen ungenügenden Rechtsfahrens mit einem Personenwagen auf übersichtlicher Strecke und Behinderung eines überholenden Fahrzeuges durch wiederholtes ungenügendes Rechtsfahren und konstituierte sich als Privatkläger.