Es ist fraglich, ob solche Berichte grundsätzlich geeignet sind, ein Gutachten mit einer persönlichen Exploration zu ersetzen. Diese Frage kann aber offen bleiben, da das Kurzgutachten, wie bereits erwähnt, auch unter anderen Aspekten nicht genügt und mit Blick auf diese Unzulänglichkeiten weitere Vorkehren des Sachverständigen in Auftrag gegeben wurden. Der Entscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen kann im derzeitigen Stadium des Verfahrens nun auf das umfassende Gutachten von med.pract. Y. vom 15. Dezember 2006 abgestützt werden. Die vorhandenen Mängel können als geheilt gelten.