Dass der Angeklagte dadurch zur Annahme verleitet wurde, dass auch die Produktion von Futtermitteln aus Hanf zugelassen sei, ist nachvollziehbar. Sein Einkommen ist nicht hoch und mag zur Deckung des Unterhalts der Familie gerade reichen. Das jüngste Kind ist noch in Ausbildung und auf seine Unterstützung angewiesen. Die Ehefrau des Angeklagten verdient nach Angaben des Angeklagten nur gelegentlich etwas. Von einem leichten Fall kann indessen in Anbetracht der Menge der produzierten Futtermittel-Würfel nicht gesprochen werden.