Der Angeklagte schloss am 14./22. März 2005 mit der X GmbH einen Anbau- und Vertriebsvertrag für den Anbau von 90 Aren Futterhanf. Mit Formular vom 31. Mai 2005 meldete der Angeklagte der Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern den Anbau von 95 Aren Hanf auf seinem Landwirtschaftsbetrieb. Die Sortenechtheit des Saatgutes wurde mit Rechnung vom Mai 2005 des Vereins Y für 700 g heimischen Agrar- und Industriehanf ("Bauernhanf", sativa non-indica) bestätigt. Als Verwendungszweck deklarierte der Angeklagte Futterhanf.