Das Honorar des amtlichen Verteidigers wird für das Appellationsverfahren auf Fr. 5'460.-- festgesetzt. Die kantonale Gerichtskasse hat Rechtsanwalt W. davon 85% (Fr. 4'641.--), die Auslagen (Fr. 209.--) und die Mehrwertsteuer (Fr. 368.60), somit total Fr. 5'218.60, zu bezahlen. Die Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands von E. und G. wird für das Appellationsverfahren auf total Fr. 4'945.-- festgesetzt. Infolge mutmasslicher Uneinbringlichkeit beim kostenpflichtigen Angeklagten wird der Rechtsbeistand durch den Staat entschädigt, wobei vom Honorar (im ganzen Verfahren) 85% auszuzahlen sind (zuzügl. Auslagen und MWST).