im Übrigen gehen die amtlichen Kosten und die Parteientschädigung der Opfer und Anschlussappellantinnen zu Lasten des Staates. Die Kostenfestsetzung durch die Vorinstanz wird im Sinne der Erwägung 11.2 bestätigt. Im Appellationsverfahren wird die Gerichtsgebühr auf Fr. 4'000.-- festgesetzt; hinzu kommen Kosten für die zweimalige Zuführung des Angeklagten von Fr. 2'058.-- sowie für die zweite Begutachtung von Fr. 14'151.10. Das Honorar des amtlichen Verteidigers wird für das Appellationsverfahren auf Fr. 5'460.-- festgesetzt.