Die Gerichtsgebühr wird für das Appellationsverfahren auf Fr. 4'000.-- festgesetzt (§ 29 lit. a KoV). Die Kosten der Kantonspolizei für die zweimalige Zuführung des Angeklagten betragen vor Obergericht Fr. 2'058.--. Hinzu kommen im Appellationsverfahren die Kosten für die neuerliche Begutachtung des Angeklagten durch Dr. med. S. (Fr. 14'151.10). Die Kostennote von Rechtsanwalt W. wird für das Appellationsverfahren antragsgemäss auf Fr. 5'460.-- Honorar zuzüglich Fr. 209.-- Auslagen plus Mehrwertsteuer festgesetzt (§§ 60 lit. c und 66 KoV). Rechtsanwalt R. macht für das Appellationsverfahren einen Aufwand von 21.5 Stunden nebst Auslagen von Fr. 120.-- geltend.