F. sieht die hohe Gefahr weiterer Eigentums-, aber auch Gewalt- und Sexualdelikte als gegeben an. Dr. med. S. bestätigt dies in Anwendung einer kriteriengeleiteten Risikokalkulation, d.h. des sog. Dittmann-Katalogs, mit ausführlicher Begründung ebenfalls. Er erneuert diese Feststellungen auch in seinem Ergänzungsgutachten vom 10. Juli 2007 eindeutig. Er erachtet ein besonders hohes Risiko von Eigentums- und Gewaltdelikten i.S. von Raub als gegeben. In Bezug auf Sexualdelikte soll ein mittel- bis hochgradiges Risiko bestehen. Die Gefahr neuer Straftaten ergibt sich nach Auffassung des Sachverständigen überwiegend aus der beim Angeklagten diagnostizierten dissozialen Persönlichkeitsstörung.