Weiter einzugehen ist auf die Frage nach der sachgerechten Sanktion. Es ist zu klären, ob vom Angeklagten künftig eine besondere Gefährlichkeit ausgeht, was Anlass zu einer besonderen Sicherung der Öffentlichkeit vor diesem Straftäter sein kann. Es ist aufgrund der vorhandenen Grundlagen davon auszugehen, dass vom Angeklagten in Zukunft mit einem grossen möglichen Gewaltpotential zu rechnen ist. Der hohe Wert des PCL-R, den Dr. med. F. in seinem Erstgutachten ermittelte, impliziert zweifelsfrei ein solches Risiko. Dr. med. F. sieht die hohe Gefahr weiterer Eigentums-, aber auch Gewalt- und Sexualdelikte als gegeben an.