F. weist besonders auf den bemerkenswert hohen Punktewert hin, der sich gemäss Psychopathy Checklist Revised (PCL-R), einem in Fachkreisen etablierten und anerkannten forensischen Prognoseinstrument, beim Angeklagten ermitteln liess und die fragliche Diagnose noch unterstreiche. Diese Feststellungen des Sachverständigen F. entsprechen auch den Erkenntnissen der involvierten Ärzte der Klinik Rheinau, die den Angeklagten während eines vorübergehenden Aufenthaltes zwischen dem 24. April und 30. Juni 2003 betreuten (vgl. den Hinweis im Gutachten von Dr. med. F.). Dr. med.