Beim äusserst perfiden Missbrauch des Mädchens brachte der Angeklagte eine beispiellose Gefühlskälte zum Ausdruck. Die mangelnde Empathie beim Angeklagten sucht seinesgleichen, wobei dies gemäss Ansicht der Gutachter auch Ausdruck seines Krankheitsbildes ist. Der Angeklagte hat sich über die Sexualdelikte (qualifizierte Vergewaltigung und sexuelle Handlungen mit Kindern) und die mehrfache schwere Körperverletzung hinaus wegen des mehrfachen Diebstahls, des Diebstahlsversuchs, des mehrfachen Raubes, der mehrfachen Sachbeschädigung, der räuberischen Erpressung, der Freiheitsberaubung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs zu verantworten, was sich straferhöhend auswirkt (Art.