Diese Brutalität zeigte der Angeklagte auch unmittelbar zuvor, als er die fast 78-jährige, wehrlose G. ohne ersichtlichen Grund niederschlug und schwer verletzte. Erschwerend kommt die Tatsache hinzu, dass die Grossmutter verletzt im Zimmer eingeschlossen wurde und - nachdem sie aus ihrer Bewusstlosigkeit erwacht war - das Gebaren des Angeklagten ihrer Enkelin gegenüber akustisch mitverfolgen musste. Umgekehrt musste E. das ihrer Grossmutter zugefügte Leid mitansehen. Beim äusserst perfiden Missbrauch des Mädchens brachte der Angeklagte eine beispiellose Gefühlskälte zum Ausdruck.