5.6.2. Der Angeklagte machte im ganzen Untersuchungsverfahren geltend, am 12./13. Dezember 2002 Drogen (Kokain und Haschisch) und Alkohol konsumiert zu haben. Unterschiedlich waren seine Angaben über die Menge und die Art der konsumierten Drogen. Auf der anderen Seite konnte gemäss dem chemisch-toxikologischen Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM) ein nennenswerter Konsum von Opiaten, Kokain und Amphetaminen im Zeitraum von Juli 2001 bis Dezember 2002 ausgeschlossen werden. Ein gelegentlicher Konsum von Kokain (einmal pro Monat) kann laut Aussage von Dr. med.