Er habe aufgestellt und unbelastet gewirkt, über eine gewinnende Art und über Humor verfügt und habe das Leben auf die leichte Schulter genommen. Aufgrund der Vielzahl von disziplinarischen Verstössen und nach einem erneuten Fehlverhalten vom 8. Mai 2005, als er Anweisungen des Sicherheitsdienstes in den Wind geschlagen habe und ausfällig geworden sei, sei ein Anstaltswechsel angezeigt gewesen. Anlässlich der zweiten Appellationsverhandlung auf seine disziplinarischen Probleme im Strafvollzug angesprochen, berichtete der Angeklagte, er sei von den anderen Mitgefangenen als Vergewaltiger angesehen und entsprechend schikaniert worden.