Er habe keine konkreten Zukunftspläne. Er wisse bloss, dass er nicht in der Schweiz bleiben wolle. Seit dem 24. Juni 2004 befindet sich der Angeklagte im vorzeitigen Strafvollzug; vorher war er in Untersuchungshaft. Dem Führungsbericht der Strafanstalt Lenzburg, wo der Angeklagte seit dem 24. Juni 2004 bis zu seiner Versetzung vom 11. Mai 2006 einsass, kann entnommen werden, dass der Vollzugsverlauf von vielen Arbeitsplatzwechseln geprägt gewesen sei. Es seien keine vierzehn Tage vergangen, ohne dass ein Fehlverhalten des Angeklagten habe rapportiert werden müssen (Beschimpfung der Vorgesetzten, Verweigerung der Arbeitsleistung, Missachtung der Kleiderordnung, usw.).