Nicht geklärt ist, weshalb die Adoption durch seine damaligen schweizerischen Pflegeeltern scheiterte. Der Angeklagte verbrachte schliesslich einen grossen Teil seiner Jugendzeit in Heimen, wo er kaum Anschluss fand und sich immer wieder zu Ausfälligkeiten hinreissen liess, was wohl einen Teufelskreis auslöste. Entsprechend gelang auch die berufliche Integration kaum. Bei der Befragung an der ersten Appellationsverhandlung vom 17. Mai 2005 gab der Angeklagte ergänzend zu Protokoll, er habe die Ausbildung zum Metallbauschlosser abgebrochen, weil die dafür zuständigen Vollzugsverantwortlichen Rassisten seien. Er habe keine konkreten Zukunftspläne.