5.5. Persönliche Verhältnisse Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten wurden bereits im Urteil des Kriminalgerichts dargelegt. Auf diese zutreffenden Ausführungen kann vorab verwiesen werden. Eine ausführliche Beschreibung der Lebensgeschichte des Angeklagten findet sich auch im Zweitgutachten von Dr. med. S. Bemerkenswert ist, dass der Angeklagte als Strassenkind in Brasilien aufwuchs und im Alter von acht Jahren in die Schweiz kam, wo ihm die Integration in die Gesellschaft offensichtlich nicht gelang. Nicht geklärt ist, weshalb die Adoption durch seine damaligen schweizerischen Pflegeeltern scheiterte.