5.2. Anwendbares Recht Am 1. Januar 2007 traten die revidierten Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) in Kraft. Gemäss dem inhaltlich unverändert gebliebenen Artikel 2 des Strafgesetzbuchs wird nach dem neuen Recht beurteilt, wer nach dessen Inkrafttreten ein Verbrechen oder Vergehen verübt. Hat der Täter ein Verbrechen oder ein Vergehen vor Inkrafttreten des neuen Rechts verübt, erfolgt aber die Beurteilung nachher, so ist das neue Recht nur dann anwendbar, sofern es das mildere ist (lex mitior).