So beschrieb der Angeklagte Interaktionen (das Mädchen habe ihn bei dem Geschehen angeschaut und nicht geschrieen; es habe ihn auch noch angelacht), gab den Inhalt einer eigenen Äusserung während der inkriminierten Handlungen wieder (er habe dem Mädchen "sorry" gesagt) und schilderte eigene Überlegungen sowie vermutete Gedanken des Opfers (es sei dem Mädchen vermutlich wie ein Spiel vorgekommen; es sei ihm peinlich gewesen und irgendwie sei ihm der "Flash" heruntergekommen; es habe ihm gar keinen Spass gemacht und er habe sich danach geekelt). All dies deutet darauf hin, dass seine Aussagen den Tatsachen entsprechen (vgl. Volker Dittmann, a.a.O., S. 34 Ziff. 5, 6, 12 und 13).