Auszugehen ist von der Erkenntnis, dass sich Aussagen über selbst erlebte Ereignisse in ihrer Qualität von Aussagen, die auf nicht selbst erlebten Vorgängen beruhen, unterscheiden (vgl. Volker Dittmann, Zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, in: plädoyer 2/97 S. 33 mit Hinweis auf Udo Undeutsch, Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, in: Udo Undeutsch [Hrsg.], Forensische Psychologie, Göttingen 1967, S. 26-181). Eine entsprechende Analyse der Aussagen erfolgt regelmässig aufgrund von so genannten Realkriterien, welche Methode am Beispiel von Äusserungen kindlicher Zeugen entwickelt wurde, zwanglos aber auch auf die Bewertung von Aussagen Erwachsener übertragen werden kann