Diese Bilder wiesen gemäss dem Gutachten von Dr. med. J., Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich, vom 15. April 2003 auf eine Penetration des Bereichs des Scheidenvorhofs sowie des Anus mit einem stumpfen Gegenstand oder einem erigierten Glied hin. Manipulationen mit den Fingern oder mit Gegenständen konnten nicht ausgeschlossen werden. Die weitgehend intakte Vagina deutete andererseits darauf hin, dass hier keine Penetration stattgefunden hatte.