ebenso die Akten des ursprünglichen Appellationsverfahrens. Von Amtes wegen wurde ein Strafregisterauszug betreffend den Angeklagten beigezogen. Weiter wurde bei der Strafanstalt Lenzburg ein Führungsbericht über den Angeklagten eingeholt. Wie bereits erwähnt wurde sodann ein psychiatrisches Zweitgutachten bei Dr. med. S. in Auftrag gegeben, welches zusätzlich mit Blick auf den neuen AT StGB ergänzt wurde (oben lit. F und I). An der Appellationsverhandlung vom 14. Juni 2007 wurde der Angeklagte wie schon anlässlich der ersten Verhandlung vom 18. Mai 2005 ergänzend zu seiner Person und zur Sache befragt. Das vom Angeklagten aufgelegte Schreiben an das Gericht wurde zu den Akten genommen.