Mit Anschlussappellation vom 6. Dezember 2004 stellten E., G., V. und M. die folgenden Anträge: 1. Der Urteilsspruch des Kriminalgerichts des Kantons Luzern vom 2. Juli 2004 sei - bis auf die Ausnahme gemäss Antrag 2 der Anschlussappellation - zu bestätigen. 2. Ziff. 4 des Urteilsspruchs des Kriminalgerichts des Kantons Luzern vom 2. Juli 2004 sei aufzuheben. 3. X. sei nach der Entlassung aus der Verwahrung nach Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 StGB unter Hinweis auf Art. 55 Abs. 1 StGB für 15 Jahre des Landes zu verweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des X. bzw. unter fortwährender Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für die Privatklägerschaft zulasten des Staates.