1 StGB - des mehrfachen Raubes nach Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB - der mehrfachen Sachbeschädigung nach Art. 144 Abs. 1 StGB - der räuberischen Erpressung nach Art. 156 Ziff. 3 StGB - der Freiheitsberaubung nach Art. 183 Ziff. 1 StGB - des mehrfachen Hausfriedensbruchs nach Art. 186 StGB und - der sexuellen Handlungen mit Kindern nach Art. 187 Ziff. 1 StGB schuldig zu sprechen. 3. X. sei vom Vorwurf der Vergewaltigung nach Art. 190 Abs. 3 StGB zum Nachteil von E. freizusprechen. 4. X. sei zu 5 Jahren Zuchthaus zu verurteilen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates. Mit Anschlussappellation vom 6. Dezember 2004 stellten E., G., V. und M. die folgenden Anträge: