- D. AG - C. AG 8. Dem Angeklagten werden alle Kosten des Verfahrens überbunden. (Kostenregelung im Einzelnen) 9. (Parteientschädigungen) 10. (Rechtsmittelbelehrung) 11. (Zustellung) C. Gegen dieses Urteil reichte der Angeklagte am 26. November 2004 fristgerecht Appellation ein und stellte dabei folgende Anträge: 1. Ziff. 1, 2 und 3 des Urteilsspruchs des Kriminalgerichts des Kantons Luzern vom 2. Juli 2004 seien aufzuheben. 2. X. sei - der mehrfachen schweren Körperverletzung nach (recte) Art. 122 StGB - des mehrfachen Diebstahls nach Art. 139 Ziff. 1 StGB - des Diebstahlsversuchs nach Art. 21 Abs. 1 und Art. 139 Ziff. 1 StGB - des mehrfachen Raubes nach Art.