Beim Verlassen der Wohnung habe er noch eine Videokamera, ein Mobiltelefon und einen Fingerring mitgenommen. G. sei mindestens dreiviertel Stunden im Schlafzimmer eingeschlossen gewesen, bevor sie von ihrer Schwiegertochter M., der Mutter von E., befreit worden sei. In diesem Zusammenhang habe sich der Angeklagte der sexuellen Handlungen mit einem Kind, der Vergewaltigung, der mehrfachen schweren Körperverletzung, der Freiheitsberaubung sowie des Diebstahls schuldig gemacht. Für Einzelheiten zum Sachverhalt wird vorab auf das kriminalgerichtliche Urteil und sodann auf die nachstehenden Erwägungen verwiesen.