Nachdem der Angeklagte G. in ein Zimmer gebracht und die Tür von aussen mit einem Schlüssel abgeschlossen habe, soll er die damals 4-jährige E., die Enkelin von G., sexuell missbraucht haben. Er soll dem Mädchen die Hosen ausgezogen, sie auf den Schoss genommen und sein erregtes Glied in den Scheidenvorhof und den Anus des Kindes eingeführt haben, bis er zum Samenerguss gekommen sei. Dabei sei das Kind an der Vagina und im Anus verletzt worden. Beim Verlassen der Wohnung habe er noch eine Videokamera, ein Mobiltelefon und einen Fingerring mitgenommen.