In der Folge habe sich der Angeklagte jedoch ein zweites Mal dorthin begeben, worauf ihm die 77-jährige G. Einlass gewährt habe. Er habe daraufhin diesem Opfer unvermittelt mit den Fäusten oder Ellbogen mehrmals ins Gesicht geschlagen, bis diese nach einem Schlag auf den Hinterkopf bewusstlos und verletzt zu Boden gefallen sei. Nachdem der Angeklagte G. in ein Zimmer gebracht und die Tür von aussen mit einem Schlüssel abgeschlossen habe, soll er die damals 4-jährige E., die Enkelin von G., sexuell missbraucht haben.