Dabei sei am Schaufenster ein Schaden von Fr. 3'551.85 entstanden. Die am schwersten wiegenden Vorwürfe gegen den Angeklagten betreffen einen Vorfall vom 13. Dezember 2002. An diesem Tag soll dieser in Begleitung von zwei Kollegen die Wohnung der Familie Z. in Luzern aufgesucht haben. Angeblich hätten sie dort Kokain abholen sollen, sich aber an der falschen Adresse befunden und sich daher wieder entfernt. In der Folge habe sich der Angeklagte jedoch ein zweites Mal dorthin begeben, worauf ihm die 77-jährige G. Einlass gewährt habe.