So soll er zusammen mit zwei Mittätern am 22. November 2002 einen unbekannten Japaner und einen Tag später den Radfahrer A. überfallen haben. Die Beute habe sich dabei auf insgesamt Fr. 229.-- belaufen. Bei einem Einbruch ins China-Restaurant B. sollen der Angeklagte und ein Komplize in der Nacht vom 29. auf den 30. Dezember 2001 Fr. 40.-- sowie zwei Pakete Zigaretten erbeutet und einen Schaden in Höhe von Fr. 3'500.-- angerichtet haben. Weiter habe der Angeklagte am 26. Februar 2002 einen Stein ins Schaufenster einer Filiale der C. AG geworfen und ohne Diebesgut die Flucht ergriffen, als die Alarmanlage losgegangen sei. Dabei sei am Schaufenster ein Schaden von Fr. 3'551.85 entstanden.