Überdies ordnete es gestützt auf zwei psychiatrische Gutachten eine stationäre psychotherapeutische Behandlung des Täters in einer spezialisierten, geschlossenen Einrichtung (nach revidiertem Strafrecht) an. ====================================================================== S a c h v e r h a l t A. Dem Angeklagten X. wird zunächst vorgeworfen, mehrfach Raubtaten, Diebstähle, einen Diebstahlsversuch, mehrfache Sachbeschädigungen, mehrfachen Hausfriedensbruch sowie eine räuberische Erpressung begangen zu haben. So soll er zusammen mit zwei Mittätern am 22. November 2002 einen unbekannten Japaner und einen Tag später den Radfahrer A. überfallen haben.