Die dargelegten Bedenken des Sachverständigen S., eindeutig eine günstige Behandlungsprognose stellen zu können, sind im Zusammenhang mit diesen grundsätzlichen Überlegungen zu sehen und damit zu relativieren. Dr. med. S. weist immerhin auf eine "gewisse, schwer kalkulierbare Erfolgsaussicht" einer Behandlung hin, sofern diese in einer spezialisierten Einrichtung erfolgt.