Auch der Zweitgutachter Dr. med. S. weist im Zusammenhang mit dieser Frage primär einmal auf die Schwierigkeit hin, das Krankheitsbild des Angeklagten zu behandeln. Er zögert, sich abschliessend dazu zu äussern, und lässt wissen, eine zuverlässige Behandlungsprognose gelte bei Persönlichkeitsstörungen als besonders problematisch, weil oft schwer messbare zwischenmenschliche Interaktionen zwischen Betreuenden und Betreuten eine erhebliche Rolle spielten. Darüber hinaus seien bei der Motivation des Angeklagten gewisse Fragezeichen anzubringen. Eine Therapie sei mit einem grossen Aufwand an Motivationsarbeit verbunden.