Voraussetzungen für eine Parteientschädigung an den Angeschuldigten zu Lasten des Privatklägers. Bei Übertretungen erfolgt eine Vergütung der Verteidigerkosten nur, wenn der Fall in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet. ====================================================================== Mit Urteil vom 10. November 2005 sprach das Amtsgericht den Angeklagten davon frei, eine Fernmeldeanlage missbraucht zu haben (Art. 179septies StGB), und überband die Verfahrenskosten dem Privatkläger. Dagegen reichte der Privatkläger fristgerecht Kassationsbeschwerde ein.