118 IPRG (SR 291) die Kollisionsregeln des Haager Übereinkommens vom 15. Juni 1955 betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht (SR 0.221.211.4) zur Anwendung. Nach dessen Art. 3 Abs. 3 - Anhaltspunkte für eine freie Rechtswahl fehlen - ist im Falle eines Verkaufs durch Versteigerung das Recht desjenigen Landes anwendbar, in welchem die Versteigerung stattgefunden hat. Damit ist Schweizer Recht anwendbar, zumal das "Geschäft" über den Marktplatz "ebay.ch" zustandegekommen ist und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht;