In einem Rekursverfahren stand folgender Sachverhalt zur Beurteilung: X. ersteigerte am 16. März 2004 über das Internet Auktionshaus "ebay.ch" von der Firma Z. (Tennessee, USA) zum Preis von $ 3'874.-- eine wertvolle "Rolex"-Damenuhr. Die Firma Z. sandte die ersteigerte Uhr am 5. April 2004 aus den USA an X. in die Schweiz. Die eidgenössische Zollverwaltung, Edelmetallkontrolle Basel, bezweifelte die Echtheit der Uhr und beschlagnahmte sie am 20. April 2004. Die "Fédération de l'Industrie Horlogère Suisse" stellte in ihrem Echtheitsgutachten vom 10. Juni 2004 fest, dass die Uhr aus einer Mischung von echten und gefälschten Bestandteilen bestehe.