= Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, mit seinem Personenwagen auf der Autobahn die allgemeine Höchstgeschwindigkeit um (mindestens) 33 km/h überschritten zu haben. Dieser Vorwurf gründete auf der Beobachtung zweier Polizeibeamten, die dem Angeklagten in ihrem Fahrzeug über eine lange Strecke (rund 18 Kilometer) nachgefahren waren. Der Angeklagte, der vom Amtsstatthalter und vom Amtsgericht für schuldig befunden und mit einer Busse bestraft worden war, bestritt die Geschwindigkeitsüberschreitung und gelangte mit Appellation an das Obergericht.