| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Siehe dazu auch die in LGVE 2005 I Nr. 65 aus der gleichen Strafsache publizierten Erwägungen des Urteils des Obergerichts vom 11.8.2005 betreffend das Anklageprinzip. | | | Entscheid: | In einem Strafverfahren, in welchem der Strafantrag in Bezug auf den Tatbestand des Tötungsversuchs oder der schweren Körperverletzung inhaltlich den Anforderungen nicht genügte, stellte sich die Frage, ob und inwiefern allenfalls über den eingeklagten Vorwurf des Raufhandels hinaus überhaupt ein Strafverfahren gegen den Angeklagten eröffnet worden war.