Freiwilligkeit ist keine zwingende Voraussetzung für einen Massnahmeerfolg. ====================================================================== Im Rahmen von Vermögensdelikten und mehrfacher Widerhandlung gegen das BetmG musste sich das Obergericht mit der Frage auseinander setzen, ob der Angeklagte im Alter von damals 23 Jahren gegen seinen Willen in eine Arbeitserziehungsanstalt einzuweisen sei.