| Instanz: | Obergericht | |---|---| | Abteilung: | II. Kammer | | Rechtsgebiet: | Strafrecht | | Entscheiddatum: | 10.01.2006 | | Fallnummer: | 21 05 149 | | LGVE: | 2006 I Nr. 57 | | Leitsatz: | Art. 100bis Ziff. 1 StGB. Die Einweisung in eine Arbeitserziehungsanstalt gegen den Willen des Täters ist möglich. Freiwilligkeit ist keine zwingende Voraussetzung für einen Massnahmeerfolg. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Art. 100bis Ziff. 1 StGB. Die Einweisung in eine Arbeitserziehungsanstalt gegen den Willen des Täters ist möglich. Freiwilligkeit ist keine zwingende Voraussetzung für einen Massnahmeerfolg.