Beweiswert von Telefonprotokollen, wenn der Angeklagte seine Mitwirkung an einem von ihm beantragten und vom Gericht angeordneten Stimmenvergleichsgutachten verweigert hat. ====================================================================== In einem appellierten Strafverfahren stand folgender Sachverhalt zur Beurteilung: Dem Angeklagten wurde unter anderem gestützt auf die Ergebnisse der Telefonüberwachung vorgeworfen, zwischen Herbst 1998 und 19. August 1999 an verschiedenen Orten in der Schweiz Handel mit Heroin- und Kokaingemisch in grossem Stil betrieben zu haben.